Experten für Ihr Recht
Steuerliche Gestaltungen und wirtschaftliche Umstrukturierungen bringen häufig zivil- und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen mit sich. Verträge zur Gründung, Erwerb, Umwandlung und Verkauf von Unternehmen gehören ebenso dazu wie die Geschäftsführungs- oder Anstellungsverträge. Auch im privaten Bereich, etwa bei Eheverträgen oder der Gestaltung von Testamenten sind Zivil- und Steuerrecht eng miteinander verknüpft.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erlaubt uns das Gesetz Rechtsberatung in beschränktem Umfang. Bei darüber hinausgehenden Fragestellungen kooperieren wir mit erfahrenen Rechtsanwälten die auf ihrem jeweiligen Fachgebiet den hohen Qualitätsanspruch unserer Mandanten erfüllen können. Auf Wunsch erfolgt dies in enger Abstimmung mit unserer Kanzlei, so dass Sie auch bei allgemeinen Rechtsfragen von allen Vorteilen unseres integrierten Beratungsansatzes profitieren können.
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